Zwei Paletten türkischer Trockenaprikosen können wie völlig verschiedene Produkte aussehen — die eine leuchtend orange, die andere tiefbraun — und Einkäufer, die neu in der Kategorie sind, vermuten dahinter häufig einen Qualitätsunterschied. Den gibt es nicht. Sie sehen eine Verarbeitungsentscheidung, die bewusst in der Spezifikationsphase hätte getroffen werden sollen, denn sie bestimmt, in welches Regal das Produkt gehört, was auf dem Etikett stehen muss und wie sich die Frucht im Lager verhält.
Was Schwefeldioxid tatsächlich bewirkt
Die Behandlung mit Schwefeldioxid erhält die Carotinoidpigmente, die der Aprikose ihre orange Farbe geben, und verlangsamt die enzymatische Bräunung, die sonst während der Trocknung eintritt. Unbehandelte Ware oxidiert auf natürliche Weise und wandert über Bernstein zu einem tiefen Braun. Fruchtfleisch, Zuckergehalt und die Frucht selbst bleiben unverändert; was sich ändert, ist der Farberhalt und in gewissem Maß die Frage, wie gut das Erscheinungsbild über Monate im Lager standhält. Die eine Qualität als "natürlich" und die andere als "verarbeitet" zu bezeichnen, ist technisch vertretbar, kommerziell aber wenig hilfreich, denn beide haben legitime Kanäle, und keine ersetzt die andere in dem Kanal, in den sie gehört.
Die Folge für die Kennzeichnung
Hier hört die Entscheidung auf, kosmetisch zu sein. Nach EU-Recht müssen Schwefeldioxid und Sulfite als Allergen deklariert werden, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter vorliegen, berechnet als Gesamt-SO₂. Die Behandlungsentscheidung reicht damit bis ins Etikett, in die Allergenangabe und in die Spezifikation, die ein Händler freigibt. Wer die Entscheidung dem Abpacker überlässt, entdeckt sie in der Druckvorstufe — dem teuersten Zeitpunkt, sie zu entdecken. Die Qualität bereits im Briefing festzulegen und den entsprechenden SO₂-Gehalt in die Spezifikation zu schreiben, kostet nichts und erspart eine Neuauflage des Drucks.