Ein "Pflanzenextrakt" ist nicht eine einzige Sache
In der Kosmetik ist der Begriff "Pflanzenextrakt" irreführend weit. Aus derselben Pflanze lassen sich ein Wasserextrakt, ein Glycerinextrakt, ein Glykolextrakt, ein Ölextrakt (Mazerat), ein CO2-Extrakt oder ein getrockneter Pulverextrakt gewinnen — und deren Wirkstoffgehalt, Löslichkeit und Formulierungsverhalten unterscheiden sich völlig. Die erste Aufgabe des Formulierers ist zu verstehen, was der vorliegende Extrakt genau ist: sein Träger-/Lösemittelsystem, die Wirkstoffkonzentration und der Standardisierungsstatus. "Grüntee-Extrakt" zu sagen, sagt technisch fast nichts aus.
Löslichkeit und Lösemittelsysteme
Der Träger des Extrakts bestimmt, in welche Phase der Formel er kommt:
- Wasser-/Glycerin-/Glykol-basierte Extrakte: gehen in die Wasserphase; können pH und Elektrolytbalance beeinflussen und erfordern Konservierungsmittelkompatibilität.
- Ölbasierte Mazerate und CO2-Extrakte: gehen in die Ölphase; oxidative Stabilität und Farbbeitrag sind zu beachten.
- Pulver-/Trockenextrakte: müssen in einem geeigneten Lösemittel vorgelöst werden; unlösliche Partikel verursachen Trübung oder Bodensatz.
Wird die Löslichkeit falsch eingeschätzt, fällt der Extrakt aus, die Phase trennt sich oder der Wirkstoff ist nicht dort, wo er sein soll. Die empfohlene Löslichkeit und Einsatzphase beim Lieferanten anzufragen, ist Standardpraxis.
Standardisierung der Wirkstoffe
Damit ein Extrakt "wirkt," müssen die interessierenden Moleküle in konstanter Menge vorhanden sein. Standardisierung normiert den Extrakt auf einen definierten Marker-/Wirkstoffanteil (z. B. Polyphenole, ein bestimmtes Flavonoid, Gesamtsäuren). In einem nicht standardisierten Extrakt schwankt der Wirkstoffgehalt mit Ernte, Charge und Verarbeitung, was sowohl Wirksamkeitsinkonsistenz als auch Claim-Risiko erzeugt.
Praktische Konsequenzen für den Formulierer:
- Wo möglich, einen markerstandardisierten Extrakt bevorzugen; die Spezifikation sollte Marker und Testmethode nennen.
- Ist er nicht standardisiert, keine Claims aufbauen, deren Wirkstoffgehalt Sie selbst nicht verifizieren können.
- Die Einsatzmenge gegen die standardisierte Markerkonzentration berechnen — "Prozent Extrakt" allein genügt nicht.
INCI und Kennzeichnung
Pflanzenextrakte spiegeln im INCI typischerweise sowohl die Pflanze als auch den Träger: z. B. "Camellia Sinensis Leaf Extract" allein oder zusammen mit weiteren INCI-Bestandteilen in einem Glycerin-/Wassersystem. Zu beachten:
- Der Träger (Wasser, Glycerin, Glykol) als separater INCI-Bestandteil gelistet.
- Die korrekte INCI-Wahl zwischen "Extract," "Oil," "Powder," "Water" — das sind verschiedene Materialien.
- Ein Konservierungsmittel in einem flüssigen Extrakt wird ebenfalls auf dem Etikett deklariert.
Was verlangt Claim-Substantiierung wirklich?
Einen kosmetischen Claim wie "beruhigend," "aufhellend" oder "antioxidativ" für einen Naturwirkstoff aufzubauen, verlangt in der EU, dass der Claim substantiiert ist. Die Beweislast skaliert mit der Stärke des Claims. Eine realistische Evidenzhierarchie:
| Evidenztyp | Was sie liefert |
|---|---|
| Rohstoffliteratur (in vitro/Publikation) | Mechanistische Basis; allein beweist sie das Endprodukt nicht |
| Wirksamkeitsdossier des Lieferanten | Marker-/Wirkstoffniveau und Referenzstudien |
| Endproduktprüfung (in vivo / Anwendungstest) | Stärkste Stütze für das Endprodukt |
| Verbraucherwahrnehmungstest | Wahrnehmungs-Claims vom Typ "Haut fühlte sich weicher an" |
Der entscheidende Punkt: Eine Studie am Rohstoff beweist nicht automatisch den Claim des Endprodukts — denn Konzentration, Bioverfügbarkeit und Matrix im Endprodukt unterscheiden sich. Die EU-Kriterien für kosmetische Claims (Rechtskonformität, Wahrheit, Belegbarkeit, Ehrlichkeit, Fairness, informierte Entscheidung) verlangen daher, den Claim mit Einsatzmenge und Kontext konsistent zu halten. "Es ist natürlich, also ist es gut" ist kein Claim; man muss einen messbaren, belegbaren Nutzen ausdrücken.
Bauen Sie die Brücke zwischen Formel und Claim früh
Der häufigste Fehler ist, die Formel fertigzustellen und dann nach einem Claim zu suchen. Die richtige Reihenfolge ist umgekehrt: den Claim vorab definieren, den Wirkstoff in ausreichender und standardisierter Menge dosieren und das Evidenzdossier parallel zur Formel aufbauen. Das ergibt ein Produkt, das gegenüber Behörden und Marketing verteidigbar ist.
Checkliste auf der Beschaffungsseite
- Sind Träger-/Lösemittelsystem und empfohlene Einsatzphase des Extrakts angegeben?
- Gibt es markerbasierte Standardisierung und eine Testmethode?
- Wird eine chargenbezogene Analyse (Wirkstoff-/Markerprozent) bereitgestellt?
- Sind INCI-Aufschlüsselung und Konservierungsmittelgehalt klar?
- Sind Rohstoff-Wirksamkeitsdaten zur Stützung des Claims verfügbar?
Richtig standardisiert und in der richtigen Phase eingesetzt, verleihen Pflanzenextrakte einer Formel sowohl funktionalen als auch erzählerischen Wert. Mit einem Lieferanten zu arbeiten, der markerbasierte Standardisierung, Chargenanalyse und eine transparente INCI-Aufschlüsselung bietet, ist die Grundlage, um Ihre Claims verteidigbar zu machen. Für Spezifikations- und Musterbedarf steht Ihnen unser Team zur Verfügung.