Eine gut gestaltete Teeschachtel verkauft das Produkt im Regal; eine gut etikettierte hält es dort. Für Eigenmarken (Private Label) ist der zweite Teil oft der nervenaufreibendere, denn das Werk druckt, was die Marke liefert — und die Verantwortung trägt die Marke. Dieser Leitfaden behandelt die Angaben, die auf Tee-Etiketten in der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und vergleichbaren Märkten üblicherweise erscheinen, und zeigt, wo sie typischerweise schiefgehen. Es handelt sich um allgemeine Orientierung, nicht um Rechtsberatung: Pflichtangaben unterscheiden sich von Land zu Land, lassen Sie das finale Artwork daher von der zuständigen Behörde oder einem Regulatory-Berater für Ihren Absatzmarkt bestätigen.
Die Kernangaben, die die meisten Märkte erwarten
Ganz gleich, welches Format — Pyramide, Beutel mit Faden und Anhänger im Kuvert oder loser Blatttee in der Dose —, auf den meisten Teepackungen für den Handel stehen dieselben Kernangaben. Fehlt eine davon, ist das der häufigste Grund, warum das Compliance-Team eines Händlers eine Eigenmarkenlieferung zurückweist.
| Angabe | Was sie üblicherweise abdeckt | Typische Fallstricke |
|---|---|---|
| Verkehrsbezeichnung | Eine Bezeichnung, die sagt, was das Lebensmittel ist, z. B. Kamillen-Kräutertee | Fantasienamen ohne beschreibende Bezeichnung daneben |
| Zutatenverzeichnis | Absteigend nach Gewicht, Pflanzenteile klar benannt | Weggelassene Aromen, fehlende botanische Namen |
| Nettofüllmenge | Gewicht des Tees, nicht der Verpackung | Nur die Beutelzahl angegeben, metrische und imperiale Einheiten gemischt |
| Firmenname und Anschrift | Der für das Produkt verantwortliche Unternehmer | Werksadresse verwendet, obwohl die Marke der Verkäufer ist |
| Los- / Chargencode | Rückverfolgbarkeit bis zur Produktionscharge | Dort gedruckt, wo er abgerieben oder von einer Siegelnaht verdeckt wird |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | Datum der Mindesthaltbarkeit | Unklare Datumsformate, kein Lagerhinweis daneben |
| Ursprungsland | Wo der Tee angebaut oder, falls gefordert, verarbeitet wurde | Eine Einzelherkunft suggeriert, obwohl die Mischung mehrere Quellen hat |
Ein Lagerhinweis ("kühl, trocken und vor starken Gerüchen geschützt lagern") ist nicht immer vorgeschrieben, bei Tee aber fast immer sinnvoll, denn Tee nimmt Feuchtigkeit und Aroma schneller auf als die meisten Trockenwaren.
Das Produkt benennen, ohne den Käufer in die Irre zu führen
Die Verkehrsbezeichnung muss dem Einkaufenden sagen, was er kauft, auch wenn ein Markenname die Schauseite dominiert. "Sunset Garden" allein ist keine Lebensmittelbezeichnung; "Sunset Garden Hagebutte-Hibiskus-Früchtetee" schon. Vorsicht beim Wort "Tee" selbst: In mehreren Märkten meint es streng genommen Camellia sinensis, weshalb Kräuter- und Früchteerzeugnisse je nach lokaler Übung sicherer als Aufguss oder Kräutertee bezeichnet werden. Bezeichnungen, die auf einen Ort, eine Qualitätsstufe oder eine Pflanze verweisen, die nicht die Hauptzutat ist, fordern Beanstandungen geradezu heraus.
Zutaten, Allergene und Aromen
Führen Sie jede Zutat in absteigender Gewichtsreihenfolge auf, so wie sie in die Mischung eingegangen ist, und zwar mit Namen, die Verbraucher kennen. Bei Ein-Pflanzen-Kräutererzeugnissen beseitigt die geläufige Bezeichnung plus botanischer Name (Salbei, Salvia officinalis) jede Verwechslung zwischen Arten. Zugesetzte Aromen müssen als Zutat erscheinen, und jede Nuss, jedes Getreide oder sonstiges allergenes Material in einer Mischung ist so kenntlich zu machen, wie es der Zielmarkt verlangt — üblicherweise durch Hervorhebung im Verzeichnis. Reiner schwarzer, grüner oder Kräutertee trägt selten deklarierte Allergene, Mischungen mit Nuss- oder Getreidebestandteilen dagegen schon; Hinweise auf Kreuzkontakt sollten abbilden, was auf der Abfülllinie tatsächlich passiert, statt ein pauschales "kann Spuren enthalten" zu setzen.