Nur wenige Aussagen verkaufen ein Kosmetikum heute so wirkungsvoll wie "vegan" und "cruelty-free" — und nur wenige werden so weit verbreitet missverstanden. Marken, Einkäufer und Regulierungsbehörden behandeln beide oft als austauschbar, dabei beschreiben sie völlig unterschiedliche Dinge und werden durch völlig unterschiedliche Dokumente belegt. Für jeden, der natürliche Inhaltsstoffe spezifiziert, macht das Verständnis dieser Lücke den Unterschied zwischen einer belegbaren Aussage und einem Haftungsrisiko aus.
Vegan und cruelty-free sind nicht dasselbe
Vegan bedeutet, dass das Material keine tierischen Substanzen enthält. Cruelty-free bedeutet, dass es nicht an Tieren getestet wurde. Dies sind unabhängige Eigenschaften, und keine impliziert die andere. Ein Lippenstift kann vegan sein, aber für einen Markt hergestellt worden sein, der Tierversuche vorschrieb, was die Cruelty-free-Aussage bricht. Ein Balsam auf lanolin-Basis kann cruelty-free sein, ist aber offensichtlich nicht vegan. Die beiden zu vermischen ist der mit Abstand häufigste Fehler im Inhaltsstoff-Marketing, und es ist das Erste, was ein sorgfältiger Einkäufer trennt — denn der Nachweis, der das eine stützt, sagt nichts über das andere aus.
Die zu beachtenden tierischen Inhaltsstoffe
Viele alltägliche Kosmetikmaterialien sind tierischen Ursprungs, und der INCI-Name verrät dies für sich allein selten. Glycerin und squalene sind die klassischen Fallen: chemisch identisch, ob pflanzlich oder tierisch gewonnen, erfordern sie eine Herkunftsangabe, um zu bestätigen, welches Sie erhalten haben. Dieselbe Vorsicht gilt für jedes Material, dessen Ausgangsstoff plausibel tierisch, pflanzlich oder synthetisch sein könnte — das Analysenzertifikat bestätigt Identität und Reinheit, jedoch nicht die Herkunft.
| Tierischer Inhaltsstoff | Gängige vegane Alternative |
|---|---|
| Beeswax (Cera Alba) | Candelilla- oder Carnaubawachs |
| Lanolin | Pflanzenbutter, Ester |
| Carmine (CI 75470) | Pflanzliche oder mineralische Pigmente |
| Tallow (Talg) | Pflanzliche Öle und Fette |
| Honig | Pflanzliche Feuchthaltemittel, glycerin |
| Squalene (Hai) | Aus Oliven oder Zuckerrohr gewonnenes Squalan |
| Seidenprotein | Hydrolysierte Pflanzenproteine |
| Collagen | Pflanzliche Peptide, biotechnologische Analoga |
Warum die Begriffe weitgehend unreguliert sind
In den meisten Rechtsordnungen gibt es für Kosmetika keine einheitliche gesetzliche Definition von "vegan" oder "cruelty-free". Das bedeutet, dass die Begriffe eher als Marketingaussagen denn als zertifizierte Status fungieren und die Beweislast beim Hersteller liegt. Die allgemeinen Verbraucherschutz- und Werberegeln gelten dennoch — eine Aussage muss wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein —, aber es gibt keine gesetzliche Vorlage, auf die man verweisen könnte. Deshalb existieren Zertifizierungsprogramme Dritter wie The Vegan Society, Leaping Bunny und PETA: Sie bieten unabhängige Rahmenwerke in Ermangelung eines gesetzlichen. Sie sind Beispiele dafür, wie sich der Markt selbst reguliert, und kein Ersatz für Ihre eigene Dokumentation.