Pflanzliche Rohstoffe tragen eine rechtliche Vorgeschichte, die viele Käufer nie zu Gesicht bekommen. Ein Fass Extrakt ist nicht nur eine Ware; es stammt aus der biologischen Vielfalt eines Landes, und seit 2014 regelt ein internationaler Rahmen, wie diese Vielfalt genutzt werden darf und wer an dem geschaffenen Wert teilhat. Für alle, die natürliche Kosmetikwirkstoffe beschaffen, ist das Nagoya-Protokoll keine optionale Hintergrundlektüre mehr.
Was das Nagoya-Protokoll regelt
Das Nagoya-Protokoll wurde 2010 angenommen und trat 2014 als ergänzendes Abkommen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) in Kraft. Es legt Regeln für den Zugang und Vorteilsausgleich (ABS) fest: den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten und ausgewogenen Ausgleich der aus ihrer Nutzung entstehenden Vorteile. Entscheidend ist, dass es sich auch auf das traditionelle Wissen erstreckt, das mit diesen Ressourcen verbunden ist — die Praktiken indigener und lokaler Gemeinschaften, die eine Pflanze seit Langem nutzen. Das zugrunde liegende Prinzip ist die Souveränität: Ein Bereitstellerland entscheidet über die Bedingungen, unter denen auf seine genetischen Ressourcen zugegriffen und diese genutzt werden dürfen, und kann einen Anteil am daraus entstehenden Wert erwarten.
PIC und MAT: die beiden Bausteine
Zwei Mechanismen bilden das Herz des Systems. Die vorherige informierte Zustimmung (PIC) ist die Genehmigung, die ein Bereitstellerland erteilt, bevor auf eine genetische Ressource zugegriffen werden darf. Die einvernehmlich festgelegten Bedingungen (MAT) sind die an diesen Zugang geknüpften ausgehandelten Konditionen, einschließlich der Frage, wie monetäre oder nicht-monetäre Vorteile zurückfließen — Lizenzgebühren, Meilensteinzahlungen, Kapazitätsaufbau oder geteilte Forschungsergebnisse. In der Praxis werden PIC und MAT gemeinsam über die zuständige nationale Behörde des Bereitstellerlandes gesichert, und die entstehenden Unterlagen sind das Fundament jeder konformen Beschaffungsakte.
Wann Beschaffung als Nutzung gilt
Die folgenreichste Unterscheidung ist die zwischen Handel und Nutzung. Die Pflichten des Protokolls knüpfen an die Nutzung an, definiert als Forschung und Entwicklung an der genetischen oder biochemischen Zusammensetzung einer genetischen Ressource. Eine fertige Ware zu kaufen und unverändert weiterzuverkaufen ist gewöhnlich Handel und fällt aus dieser Definition heraus. Doch kosmetische Arbeit endet selten beim Handel: die Wirkstoffe eines Extrakts zu charakterisieren, Fraktionen auf Wirksamkeit zu screenen oder ein biochemisches Profil zu optimieren — all das kann Nutzung darstellen. Das ist die Grauzone für kosmetische Wirkstoffe und Extrakte, und es bedeutet, dass die auslösende Frage nicht lautet „Was habe ich gekauft?", sondern „Was mache ich damit?".